Das älteste heute noch gültige Reinheitsgebot der Welt
schützt das Bier vor allerlei unbekömmlichen Zutaten. Im April Anno Domini 1516
trat der Bayerische Landständetag in Ingolstadt zusammen. Es gab viel Arbeit:
Die Grundlagen für ein einheitliches Recht im Herzogtum Bayern nach der
Wiedervereinigung der Teilherzogtümer Bayern-München und Bayern-Landshut aus
dem Jahre 1505 mussten geschaffen werden, wodurch Handel und Gewerbe einen
anhaltenden Aufschwung erfahren sollten.
Unter anderem
befassten die hohen Herren sich auch mit dem Bierbrauen. Dieses damals als
minderwertig angesehene Getränk sollte strengen Herstellungs- und
Vermarktungsregeln unterworfen werden. Lorbeerblätter, Eichenrinde, Wermut und
nur Gott weiß welche anderen Brauzutaten hatten ab sofort ausgedient. Außer
Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hat auch heute nichts mehr im Bier zu suchen;
wobei die Hefe schon eine Zutat der Neuzeit ist. Wortwörtlich heißt es in der
Landesordnung vom Georgitag 1516: „Wir wöllen auch sonderlichen / das füran
allenthalben in unseren Stetten / Märckten / und auff dem lannde / zu keinem
Pier / mehrere Stückh / dann allain Gersten / Hopffen / und Wasser / genommen
und gepraucht sölle werdn.“
Natürlich war das nicht die erste Brauordnung in deutschen
Landen. Das älteste bis heute überlieferte Braurecht wurde im Jahre 974 von
Kaiser Otto II. der Kirche zu
Lüttich verliehen. Um die Qualität des Bieres war man auch in vielen anderen
Städten schon im Mittelalter bemüht. Bereits 1369 entstand in Ingolstadt eine
Brauerzunft. Die Zahl der Bierbrauer lag in der Donaustadt bis ins 19.
Jahrhundert so um die 30. (Heute produzieren hier zwei gut gehende
Bierbrauereien: Nordbräu und Herrenbräu.)
Der Erlass des Reinheitsgebots zu Ingolstadt war auch
inhaltsmäßig nicht der erste seiner Art. Schon 1493 hatte Herzog Georg der Reiche eine Verordnung für
das Teilherzogtum Bayern-Landshut erlassen, wonach zum Bierbrauen nur Malz,
Hopfen und Wasser verwendet werden durften. Beim Landstädtetag in Ingolstadt
ging es also besonders um eine Übernahme und rechtliche Verfestigung dieser
Vorschrift für eine größere staatliche Verwaltungseinheit.
Das von Herzog Wilhelm
IV. am Georgitag (23. April) des Jahres 1516 zu Ingolstadt verkündete
Reinheitsgebot hat aber wesentlich zum guten Ruf des bayerischen Bieres
beigetragen, so dass es im Laufe der Zeit von immer mehr Ländern des Deutschen
Reichs übernommen wurde und bis heute seinen guten Ruf bewahrt hat.
Ingolstadt feierte auch heuer wieder das Fest des Bayerischen Reinheitsgebotes
(25. bis 27. April). Bisher war es immer schlicht der „Georgitag“, ab diesem
Jahr heißt es „1516 – Fest zum Reinen Bier“. Natürlich ist Wilhelm IV. auch diesmal wieder aus den Tiefen der Geschichte auferstanden und hat seine Untertanen an die Bedeutung eines reinen Bieres gemahnt.
Anton Potche
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