Montag, 28. April 2014

Ingolstadt und das Bayerische Reinheitsgebot

Das älteste heute noch gültige Reinheitsgebot der Welt schützt das Bier vor allerlei unbekömmlichen Zutaten. Im April Anno Domini 1516 trat der Bayerische Landständetag in Ingolstadt zusammen. Es gab viel Arbeit: Die Grundlagen für ein einheitliches Recht im Herzogtum Bayern nach der Wiedervereinigung der Teilherzogtümer Bayern-München und Bayern-Landshut aus dem Jahre 1505 mussten geschaffen werden, wodurch Handel und Gewerbe einen anhaltenden Aufschwung erfahren sollten.

Unter anderem befassten die hohen Herren sich auch mit dem Bierbrauen. Dieses damals als minderwertig angesehene Getränk sollte strengen Herstellungs- und Vermarktungsregeln unterworfen werden. Lorbeerblätter, Eichenrinde, Wermut und nur Gott weiß welche anderen Brauzutaten hatten ab sofort ausgedient. Außer Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hat auch heute nichts mehr im Bier zu suchen; wobei die Hefe schon eine Zutat der Neuzeit ist. Wortwörtlich heißt es in der Landesordnung vom Georgitag 1516: „Wir wöllen auch sonderlichen / das füran allenthalben in unseren Stetten / Märckten / und auff dem lannde / zu keinem Pier / mehrere Stückh / dann allain Gersten / Hopffen / und Wasser / genommen und gepraucht sölle werdn.“

Natürlich war das nicht die erste Brauordnung in deutschen Landen. Das älteste bis heute überlieferte Braurecht wurde im Jahre 974 von Kaiser Otto II. der Kirche zu Lüttich verliehen. Um die Qualität des Bieres war man auch in vielen anderen Städten schon im Mittelalter bemüht. Bereits 1369 entstand in Ingolstadt eine Brauerzunft. Die Zahl der Bierbrauer lag in der Donaustadt bis ins 19. Jahrhundert so um die 30. (Heute produzieren hier zwei gut gehende Bierbrauereien: Nordbräu und Herrenbräu.)

Der Erlass des Reinheitsgebots zu Ingolstadt war auch inhaltsmäßig nicht der erste seiner Art. Schon 1493 hatte Herzog Georg der Reiche eine Verordnung für das Teilherzogtum Bayern-Landshut erlassen, wonach zum Bierbrauen nur Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durften. Beim Landstädtetag in Ingolstadt ging es also besonders um eine Übernahme und rechtliche Verfestigung dieser Vorschrift für eine größere staatliche Verwaltungseinheit. 

Das von Herzog Wilhelm IV. am Georgitag (23. April) des Jahres 1516 zu Ingolstadt verkündete Reinheitsgebot hat aber wesentlich zum guten Ruf des bayerischen Bieres beigetragen, so dass es im Laufe der Zeit von immer mehr Ländern des Deutschen Reichs übernommen wurde und bis heute seinen guten Ruf bewahrt hat.

Ingolstadt feierte auch heuer wieder das Fest des Bayerischen Reinheitsgebotes (25. bis 27. April). Bisher war es immer schlicht der „Georgitag“, ab diesem Jahr heißt es „1516 – Fest zum Reinen Bier“. Natürlich ist Wilhelm IV. auch diesmal wieder aus den Tiefen der Geschichte auferstanden und hat seine Untertanen an die Bedeutung eines reinen Bieres gemahnt.
Anton Potche

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